Veranstaltung: | Ansbach |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Oliver Rühl |
Eingereicht: | 04.11.2019, 22:04 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Militär
Text
Mit der Stationierung der Militärhubschrauber und deren Flugbetrieb sind für
einen erheblichen Teil der Ansbacher Bevölkerung massive Belästigungen durch
Fluglärm und Abgase insbesondere in den Nachtstunden verbunden. Die Schallpegel
der fliegenden US-Hubschrauber überschreiten dabei deutlich die Werte, die
denAnsbacher BürgerInnen durch Industriebetriebe, Verkehr und andere Quellen
zugemutet werden dürfen. Fluglärm macht krank und Fluglärm beeinträchtigt das
Leben der Bevölkerung.
Verbesserung des Schutz vor Fluglärm ist überfällig
Obwohl in den letzten Jahren Gespräche zwischen US-Militär und der Stadt
stattgefunden haben, ergaben sich bisher keine ausreichenden Verbesserungen.
- Die Ansbacher Bevölkerung, aber auch die Menschen im Landkreis Ansbach,
haben das Recht vor Lärm und Belastungen geschützt zu werden. Dies müssen
die US-Streitkräfte mit ihren Flugplänen, ihren Flugrouten und ihren
Flugzeiten sicherstellen.
Uns ist bewusst, dass sich aus internationaler Vertragsverpflichtungen besondere
Rechte für die Streitkräfte der USA ergeben.
Gesundheitsschutz für Leib und Leben muss sichergestellt werden
Der früher auf dem Flugplatz Katterbach von den US-Streitkräften verwendete
Löschschaum enthält u.a. krebsverursachende poly- und perfluorierte Chemikalien
(PFC). Dieses PFC verseucht nicht nur die Gewässer in der Nähe des
Belastungsortes, sondern auch das Grundwasser. Die veröffentlchten Messwerte
übersteigen mehrfach den Leitwert der Trinkwasserverordnung. Das kann schwere
Gesundheitsschäden bei Menschen und Tieren verursachen. PFC wird in der Natur
nicht von alleine abgebaut. Es bleibt ewig in der Biosphäre und schädigt Mensch
und Natur. Die giftigen Stoffe gelangen über das Grundwasser und das Erdreich in
unseren Nahrungskreislauf. Die zögerliche Haltung der US-Streikräfte kritisieren
wir auf schärfste.
- Wir wollen, dass die Stadt Ansbach unverzüglich die Entfernung und
Entsorgung des belasteten Erdreichs gegenüber der Bundesregierung und den
US-Streitkräften einfordert.
Auch wenn der juristische Weg wenig erfolgversprechend erscheint, die rechtliche
Handhabung gegenüber den US-Streitkräften, gering ist, muss der Belastungs-
Hotspot, der sich auf US-Gelände befindet, jetzt dringend saniert werden.
- Wir setzen und dafür ein, dass die Stadt Ansbach gegenüber der
Bunderegierung als Eigentümerin des Grundstücks eine Feststellungsklage
einreicht.
Der Absturz eines Kampfhubschraubers des Typs Apache im Herbst 2019 im Landkreis
Ansbach stellt ein für alle Mal klar, dass militärische Übungsflüge über dicht
bewohntem Gebiet eine enorme Gefahr für Leib und Leben unserer Bevölkerung
darstellen. Die körperliche Unversehrtheit ist ein mit Verfassungsrang
ausgestattetes Gut. Der Unfall hat aufgezeigt, dass die Flugbestimmungen für den
militärischen Hubschrauberbetrieb der Kampfluftlandebrigade der US-Armee
vollkommen unzureichend sind.
- Wir fordern daher ein Nachflugverbot und die Einführung eines
Mindestabstandes von 600 m zu Siedlungsstrukturen.
Für die Zeit nach dem Abzug gerüstet sein
Weil Ansbach bei einer Änderung der US-Politik immer durch einen plötzlichen
Abzug überrascht werden kann setzen wir uns für eine nachhaltige Nutzung der
mittelfristig freiwerdenenden, bisher von US-Streitkräften genutzten Flächen und
Gebäudestrukturen ein.
- Die Erarbeitung von Konversionsplänen ist längst überfällt. Dazu muss es
eine wissenschaftliche Untersuchung geben, die die Auswirkungen des Abzugs
der US-Streitkräfte auf die Ansbacher Wirtschaft und die Belastungen und
Chancen, die Ansbach dadurch enstehen, abschätzt.