A2 NEU7: Klimaschutz und Energie
Veranstaltung: | Ansbach |
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Antragsteller*in: | Oliver Rühl (dort beschlossen am: 17.10.2019) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 04.11.2019, 21:23 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | Ansbach |
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Antragsteller*in: | Oliver Rühl (dort beschlossen am: 17.10.2019) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 04.11.2019, 21:23 |
Antragshistorie: | Version 1(09.04.2019) Version 1(17.10.2019) Version 1(17.10.2019) Version 1(17.10.2019) Version 1(17.10.2019) Version 1(04.11.2019) Version 1(04.11.2019) Version 1(04.11.2019) Version 1 |
Das Erreichen der Klimaschutzziele von Paris, die weltweite Temperaturerhöhung
auf maximal 1,5°C zu begrenzen, muss die Richtschnur für die Ansbacher
Kommunalpolitik sein. Ambitionierten Zielen müssen wirksame Maßnahmen folgen,
die rasch in die Tat umgesetzt werden. Die Kommunen spielen bei der Reduzierung
der klimaschädlichen Emissionen eine herausragende Rolle, dies ist eine
Generationenfrage. Das zögerliche Handeln der Stadt Ansbach muss beendet werden.
Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, das im Jahr 2009 von der Stadt Ansbach
beschlossene integrierte Klimaschutzkonzept, 11 Jahre später einer Evaluation zu
unterziehen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen in einer Fortschreibung
und gegeben falls in einer deutlichen Verschärfung der Anstrengungen münden.
Hierzu stellen wir künftig ausreichend Haushaltsmittel für den Klimaschutz zur
Verfügung. Der Klimaladen muss fortgeführt werden. Er ist ein zentraler Baustein
für niederschwellige Beratung und eine sehr wichtige Anlaufstelle beim Thema
Klimaschutz in unserer Stadt.
Zusätzlich wollen wir, dass gemeinsam mit dem Landkreis Ansbach eine
Energieagentur gegründet wird, in der durch die Zusammenarbeit beim Klimaschutz
und dem Ausbau der erneuerbaren Energien Synergieeffekte genutzt werden.
Gemeinsam kommen wir hier schneller voran. Dabei setzen wir auf den Zubau von
verbrauchsnahen Energieerzeugs-, Speicher- und Flexibilisierungsanlagen, um
künftig auch die Kopplung mit den Sektoren Wärme und Verkehr zu erreichen. Nur
so gelingt die Dekarbonisierung unseres Energiebedarfs.
Die städtischen Liegenschaften müssen möglichst alle mit Photovoltaik-Anlagen
ausgestattet werden und der Ausstieg aus der Nutzung fossilen Energieträgern
muss bis zum Jahr 2035 vollzogen werden. Wir wollen eine Grundsatzbeschluss
„Ansbacher Energiewende-Strategie 2035“ in den Stadtrat einbringen. Die
städtische Eigenbetriebe werden wir zu klimaneutralen Betrieben umbauen. Wir
wollen bis 2021 in allen städtischen Gebäuden nur noch Strombezugsverträge mit
100% Ökostrom mit Neuanlagenquote abschließen. Das fördert den Zubau von
Erneuerbaren Energieanlagen.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass bei der Betrachtung von kommunalen
Bauprojekten und Maßnahmen künftig immer eine Lebenszyklusanalyse durchgeführt
wird. Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Maßnahmen werden künftig auch
vermiedene Umweltschäden, mit Kosten je Tonne CO2, mit einbezogen.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass bei der Betrachtung von kommunalen Bauprojekten und Maßnahmen künftig immer eine Lebenszyklusanalyse durchgeführt wird. Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Maßnahmen werden künftig auch vermiedene Umweltschäden, mit Kosten je Tonne CO2, mit einbezogen.
Wir werden uns für den Grundsatzbeschluss von Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen in der Stadt Ansbach einsetzen. In diesen Leitlienen werden wir u.a. für Energetische Stadards für Gebäude einsetzen, Neubauten sollen künftig ausschliesslich im Passivhaus-Standard errichtet werden.
Unerlässlich ist auch die nachhaltige Reduzierung der CO2-Emissionen im
Verkehrsbereich, z.B. durch Förderung alternativer Mobilität (s. Kapitel
Verkehr) und schrittweise Umstellung der städtischen Busse auf klimafreundliche
Antriebe.
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